Daxkobler/Rieser-Furhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

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SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

23. COVID-19-Bonuszahlungen – § 124b Z 350 a und b EStG

Andrea Rieser-Fruhmann

a)

„Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

b)

Soweit Zulagen und Bonuszahlungen nicht durch lit. a erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.“

LStR 2002 Rz 112g


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LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
frei
neutral
nein
frei
frei
frei
nein

23.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Zahlte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund ihrer außergewöhnlichen Leistungen während der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Bonus, so konnte dieser befristet für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von EUR 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden. Die Zahlung konnte als Einmalprämie oder als monatliche...

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