SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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21. Zuwendungen aus Belegschaftsbeteiligungsstiftung – § 26 Z 8 iVm § 4d Abs 3 EStG
Carmen Propst
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]
8. Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4d Abs 3 bis zu einem Betrag von 4 500 € jährlich.“
S. 98LStR 2002 RZ 766a
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
Freibetrag bis EUR 4.500; Übersteigungsbetrag Tarifsteuersatz | neutral | nein | pflichtig | pflichtig | pflichtig | Ja |
21.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Die Befreiung umfasst
Zuwendungen aus einer Beteiligungsertragsstiftung iSd § 4d Abs 3 EStG
bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4.500 je Kalenderjahr.
Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung dient gemäß § 4d Abs 3 EStG der ausschließlichen und unmittelbaren Weitergabe von Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 KStG aus Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen an die Begünstigten.
Der Begriff der Begünstigten ist gesetzlich nicht definiert. Aus § 4d Abs 3 Z 3 EStG wird jedoch abgeleitet, dass es sich hierbei um die verpflichtend ausdrücklich in der Stiftungsurkunde zu benennenden begünstigten und letztbegünstigten Personen handelt. Begünstigte können somit entweder ausschließlich alle Arbeit...