Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 228a

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 228a
A.
Kostenersatz bei Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte
1
II.
Rechtsprechung zu § 228a

I.  Kommentar zu § 228a

A. Kostenersatz bei Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte

1

§ 228a FinStrG wurde durch die FinStrGNov 1985 eingefügt und nimmt Bezug auf die zweigeteilte Zuständigkeit bei Finanzstraftaten. Danach soll bei einem Freispruch bloß wegen Unzuständigkeit der Gerichte die Pflicht des Bundes zum Ersatz der Verteidigungskosten entsprechend § 393a Abs 2 StPO auf einen bloß angemessenen Teil eingeschränkt werden. Ein Freispruch wegen Unzuständigkeit ist nämlich mit dem Fall gleichzuhalten, dass ein vor einem Schöffen- oder Geschworenengericht Angeklagter lediglich wegen einer in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallenden strafbaren Handlung verurteilt wird (ErlRV FinStrGNov 1985). Zuvor waren mangels einer entsprechenden Bestimmung die gesamten Verteidigungskosten gem § 393a Abs 1 StPO auf Antrag zu ersetzen. Sind mehrere Finanzvergehen angeklagt und erfolgt nur ein teilweiser Freispruch, so gebührt kein Ersatzanspruch gem § 393a Abs 2 StPO (Tannert/Kotschnigg, FinStrG, § 228a Rz 6; [R 228a/1]).

II. Rechtsprechung zu § 228a

1. Ein in einem ausgeschiedenen Ver...

Daten werden geladen...