Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

VI. Genossenschaft

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Rechtliche Grundlage einer Genossenschaft ist zum einen das Genossenschaftsgesetz (GenG), zum anderen diverse Sondergesetze. Der Zweck einer Genossenschaft liegt hauptsächlich in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Charakteristisch für eine Genossenschaft ist, dass ihre Mitgliederzahl nicht geschlossen ist. Weiters verfügt eine Genossenschaft über eine eigene S. 22Rechtspersönlichkeit. Bezüglich der Haftung gibt es sowohl Genossenschaften mit unbeschränkter als auch mit beschränkter Haftung ihrer Mitglieder. Gegründet wird die Genossenschaft mittels eines schriftlichen Genossenschaftsvertrags.

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Der Einfluss der Mitglieder einer Genossenschaft hängt primär von den individuellen Anteilen an der Genossenschaft ab. Mit dem Anteil sind in den meisten Fällen auch das Stimmrecht und die Verteilung des Gewinns verbunden.

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Zur Feststellung der Ausländereigenschaft iSd Oö GVG werden die Mitglieder der Genossenschaft herangezogen. Da grundsätzlich alle Mitglieder Einfluss auf die Genossenschaft ausüben, ist hier keine Differenzierung vorzunehmen. Zur Feststellung kann sowohl auf einen Auszug des Firmenbuchs als auch auf den Genossenschaftsvertrag zurückgegriffen werden.

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