Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

B. S. 17Aktiengesellschaft (AG)

17

Die AG ist durch das AktG geregelt. Gem § 1 AktG ist die AG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

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Wesensmerkmale der AG sind, dass das Grundkapital in Aktien zerlegt wird, die Aktionäre beschränkt auf die Höhe ihrer Einlagen haften und ein unbeschränkter Zugang zum Kapitalmarkt besteht. Das Grundkapital hat einen Mindestnennwert iHv 70.000 €, teilweise wird aber auch ein höheres Grundkapital verlangt. Dieses wird in Aktien zerlegt, wobei die einzelne Aktie sämtliche Rechte und Pflichten verkörpert, die dem Aktionär aufgrund seiner Beteiligung an der AG zustehen.

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Zu den zwingend erforderlichen Organen einer AG gehören die Hauptversammlung (HV), der Vorstand und der Aufsichtsrat. In der HV wirken die Aktionäre gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der AG mit. Die HV ist im Gegensatz zum Vorstand und Aufsichtsrat eine Versammlung, die nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zusammentritt. Die Mitgliederrechte sind insbesondere das Teilnahmerecht, Ausk...

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