Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4667-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 170 Geldleistungen während der Gewährung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge durch den Versicherungsträger

Jörg Ziegelbauer

1

§ 170 entspricht § 307e ASVG, der zu den Begriffen des Familien- und Taggelds auf § 195 ASVG verweist. Nach § 170 gebührt Familien- und Taggeld nur Vers, nicht auch Pensionisten (vgl § 171 letzter Satz mit der dort genannten Ausnahme). Die Leistungen gebühren für die Dauer der Unterbringung des Vers in einer der in § 169 Abs 2 genannten Einrichtungen. Familien- und Taggeld ruhen, wenn ein Krankengeldanspruch gem § 139 Abs 1 bis 4 ASVG besteht. Die Höhe von Familien- und Taggeld normiert Abs 3.

2

Familiengeld hat der VT dem Vers für Angehörige iSd § 83 zu leisten, wenn sich deren gewöhnl Aufenthalt (dazu vgl § 149 Abs 1) im Inland befindet. Das Familiengeld kann auch direkt an die Angehörigen ausbezahlt werden. Sind mehrere Angehörige vorhanden (Abs 4 verweist in diesem Zusammenhang nun auf § 159), so gebührt der Anspruch, wenn die Voraussetzungen dafür nur bei einem Angehörigen erfüllt sind. Gem Abs 5 gebührt der Anspruch auf Familiengeld nicht für Angehörige, die ein höheres monatliches Einkommen als das unter den dort genannten Voraussetzungen normierte beziehen. Ausgenommen sind Einkünfte die wegen des besonderen kö...

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.