Dietmar Aigner/Hans-Jörgen Aigner/Johann Aigner/Christian Ebmer/Harald Stiegler

Krisen- und Sanierungsmanagement

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3561-3

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Krisen- und Sanierungsmanagement (1. Auflage)

S. 166VIII. Corporate Governance

A. Corporate Governance – Ziele und Definition

1. Definition

Der Begriff Corporate Governance umfasst die Rechte, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Organe (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat), der Anteilseigner, der Mitarbeiter und darüber hinaus der übrigen Interessengruppen (Stakeholder). Diese Beschreibung erweitert die innergesellschaftlichen Beziehungen zwischen Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat um die unternehmensexternen Corporate-Governance-Akteure (Abschlussprüfer). Inkludiert ist auch das Wohlverhalten iS von Transparenz gegenüber Anlegern und die Bereitschaft zur Selbstkontrolle.

Bei den kontinentaleuropäischen Corporate-Governance-Systemen werden Interessen der Stakeholder stark berücksichtigt, während in angelsächsischen Ländern schwerpunktmäßig Aktionärsinteressen sowie der Shareholder-Value-Gedanke im Vordergrund stehen. In Asien herrscht aufgrund der gesellschaftlichen Stellung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Familie ein familienbasiertes Corporate-Governance-System vor, bei denen zwischen der Familie und den jeweiligen Minderheitsgesellschaftern eine Prinzipal-Agent-Beziehung besteht.

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