1.3.6. Konzernstrukturänderungen
1.3.6.1. Strukturänderungsmodelle
176Konzernstrukturänderungen (Business Restructurings) sind international beispielsweise in folgenden Erscheinungsbildern zu beobachten:
Änderung der Vertriebsstrukturen: Die Funktion nationaler Vertriebsgesellschaften wandelt sich von jener eines Eigenhändlers zu jener eines bloßen Kommissionärs oder eines Limited-Risk-Distributor (siehe hierzu auch Rz 278);
Änderung der Produktionsstrukturen: Eigenproduktionsgesellschaften werden zu bloßen Lohnfertigern herabgestuft;
Rationalisierungsprozesse: Reorganisation der Geschäftsabläufe im Rahmen von Konzentrations- und Spezialisierungsprozessen (zB Konzentration des Einkaufs);
IP-Gesellschaften: Bündelung der immateriellen Konzernwerte in einer IP-Gesellschaft (Intellectual Property-Company).
177Gründe für Konzernstrukturänderungen können insbesondere sein:
Maximierung von Synergieeffekten (Rz 200);
Erzielung von Skaleneffekten;
Straffung der Managementstrukturen in den einzelnen Geschäftsfeldern;
Verbesserung der Leistungsströme im Konzern;
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsmodellen.
Werden durch die Konzernreorganisation steuerliche Vorteile angestrebt, so stellt dies für sich allein noch keinen Grund dar, einer tatsächlichen Verlagerung von Funktionen, Vermögenswerten und/oder Risiken die wirtschaftliche Rechtfertigung im Sinn von Art. 9 DBA abzusprechen, sofern kein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt (Z 9.38 iVm 9.8 OECD-VPL).
178Im Fall von Konzernstrukturänderungen, die zu erheblichen Gewinneinbußen inländischer Konzerngesellschaften führen, sind aber die mit solchen Strukturänderungen einhergehenden Funktions-, Vermögens- und Risikoverlagerungen in ihren steuerlichen Auswirkungen aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes zu prüfen.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | 07.10.2021 |
Stammfassung: | 2021-0.586.616 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
PAAAA-76464