Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Ruppe/Achatz - Umsatzsteuergesetz

§ 10 Steuersätze

Ruppe/Achatz

Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstnäden

1.

Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und ausgebildete Blindenführhunde (aus Unterposition 0106 19 00 der Kombinierten Nomenklatur).

2.

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur).

3.

Fische, ausgenommen Zierfische; Krebstiere; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere (Kapitel 3 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterpositionen 0301 11 00 und 0301 19 00).

4.

Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Kapitel 4 der Kombinierten Nomenklatur).

5.

Gemüse und trockene, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert (Positionen 0701 bis 0714 der Kombinierten Nomenklatur).

6.

Genießbare Früchte und Nüsse (Positionen 0801 bis 0813 der Kombinierten Nomenklatur).

7.

Gewürze (Positionen 0904 bis 0910 der Kombinierten Nomenklatur).

8.

Getreide (Kapitel 10 der Kombinierten Nomenklatur).

9.

Müllereierzeugnisse (Positionen 1101 bis 1104 der Kombinierten Nomenklatur).

10.

Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105 der Kombinierten Nomenkl...

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