Michael Klinger/Oskar Klinger

ABC der Gestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Unternehmen

1. Aufl. 2008

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ABC der Gestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Unternehmen (1. Auflage)

S. 11520. Beispiele für Organisationsanweisungen

20.1. Kassaordnung

Die vorliegende Kassaordnung gilt für alle Kassen, die im Rahmen eines Unternehmens geführt werden.

20.1.1. Allgemeine Vorschriften
20.1.1.1. Belegzwang

Jeder Kassenbewegung muss ein Beleg zugrunde liegen. Die Kassenbelege sind vom 1.1. bis 31.12. fortlaufend zu nummerieren und werden ausschließlich in der Buchhaltung abgelegt.

20.1.1.2. Ordnungsmäßigkeit der Belege

Kassenbelege müssen gut leserlich und inhaltlich so angefertigt sein, dass Irrtümer ausgeschlossen sind. Belege über Kasseneingänge haben die Unterschrift des Kassiers zu tragen.

Jedem Einzahler ist die Quittung auf Anforderung auszustellen. Kassenausgangsbelege sind vom Empfänger der Zahlung zu quittieren. Auszahlungen für Repräsentationsaufwand und Reisekosten müssen vom Verursacher der Kosten abgezeichnet werden (Anweisungsbefugnis).

20.1.1.3. Kassabuch

Soweit nicht über die Registrierkassa geführt, muss nach jedem Kassenvorgang die Eintragung in das Kassabuch vorgenommen werden.

20.1.1.4. Form und Ordnungsmäßigkeit der Eintragungen

Die Eintragungen haben Zeile für Zeile zu erfolgen, dh es darf keine Zeile ausgelassen werden. Das Finanzamt legt bei Prüfungen diesbezüg...

Daten werden geladen...