Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 2 (Z 35) Begriffsbestimmungen

Valentin Bendlinger/Martin Klokar

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu Z 35

Z 35 soll den Begriff „Niedrigsteuerstaat oder -gebiet“ (Art. 3 Z 35 der Richtlinie) definieren. Als Niedrigsteuerstaat oder -gebiet gilt ein Staat oder Gebiet dann, wenn die jeweilige Unternehmensgruppe dort in einem Geschäftsjahr Mindeststeuer-Nettogewinne erzielt und in diesem Staat oder Gebiet einem Effektivsteuersatz unter 15% unterliegt.

Die Qualifikation als Niedrigsteuerstaat oder -gebiet hat zur Folge, dass Geschäftseinheiten dieser Unternehmensgruppe, die in einem solchen Staat oder Gebiet gelegen sind, als niedrig besteuerte Geschäftseinheiten iSd Z 19 bezeichnet werden und somit sichergestellt werden muss, dass für diese Mindeststeuer im Wege der NES, PES oder SES erhoben wird.

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