Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 2 (Z 25–Z 27) Begriffsbestimmungen

Eva Eberhartinger/Georg Winkler

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu Z 25

Als „anerkannter Rechnungslegungsstandard“ (Art. 3 Z 25 der Richtlinie) sollen internationale Rechnungslegungsstandards wie IFRS, die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze sämtlicher EU- und EWR-Staaten und bestimmter abschließend erwähnter Drittstaaten (etwa US-GAAP) bezeichnet werden. Auf diesen Rechnungslegungsstandard wird insbesondere in der Definition des Konzernabschlusses (§ 2 Z 6) sowie in § 14 zur Bestimmung der Ausgangsbasis für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes Bezug genommen. Bei Verwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards hat im Unterschied zu einem zugelassenen Rechnungslegungsstandard (§ 2 Z 26) grundsätzlich keine Anpassung zur Vermeidung erheblicher Vergleichbarkeitseinschränkungen zu erfolgen.

Zu Z 26

Als „zugelassener Rechnungslegungsstandard“ (Art. 3 Z 26 der Richtlinie) sollen jene allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze bezeichnet werden, die von einem zugelassenen Rechnungslegungsorgan im Steuerhoheitsgebiet einer Einheit genehmigt sind. Hiefür sollen als zugelassene Rechnungslegungsorgane jene Gremien bezeichn...

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