Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 2 (Z 8) Begriffsbestimmungen

Patrick Plansky

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu Z 8

Als „berichtspflichtige Geschäftseinheit“ soll eine Einheit bezeichnet werden, die einen Mindeststeuerbericht gemäß § 69 ff (Art. 44 der Richtlinie) abgibt.

Übersicht


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I.
Berichtspflichtige Geschäftseinheit (§ 2 Z 8)
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I. Berichtspflichtige Geschäftseinheit (§ 2 Z 8)

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§ 2 Z 8 definiert eine „berichtspflichtige Geschäftseinheit“ als eine Einheit, die einen Mindeststeuerbericht gem §§ 69–75 einzureichen hat.

Berichtspflichtige Geschäftseinheiten gem § 2 Z 8 können demnach sein:

  • jede einzelne in Österreich gelegene Geschäftseinheit, die den Mindeststeuerbericht nach § 69 Abs 1 einzureichen hat (inklusive in Österreich gelegene Geschäftseinheiten, die oberste Muttergesellschaft einer Mehrmüttergruppe iSd § 62 ist [§ 71 Abs 1]);

  • eine benannte örtliche Einheit gem § 69 Abs 2, die von den anderen in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten als solche nominiert und dem Finanzamt für Großbetriebe formrichtig angezeigt wurde oder

  • eine ausländische Geschäftseinheit nach § 70.

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Der Begriff der berichtspflichtigen Geschäftseinheit gem § 2 Z 8 referenziert dabei immer auf die Berichtspflichten der §§ 69 ff. Dabei wird ...

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