Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 50 De-minimis-Ausnahme

Judith Frank/Patrick Plansky

ErlRV 2322 BlgNR. 27. GP 98

Zu § 50 (De-minimis-Ausnahme)

§ 50 soll Art. 30 der Richtlinie bzw. Art. 5.5 der GloBE-Mustervorschriften umsetzen. Er beinhaltet eine De-minimis-Ausnahme, derzufolge für die in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten zu entrichtende Ergänzungssteuerbetrag für ein Geschäftsjahr unter bestimmten Voraussetzungen mit null angesetzt werden kann.

Wird die De-minimis-Ausnahme im ersten Jahr der Anwendung dieses Bundesgesetzes in Anspruch genommen, soll das in § 80 geregelte Übergangsjahr erst mit Ablauf des Geschäftsjahres beginnen, in dem die De-minimis Ausnahme nicht mehr angewandt wird (vgl. die Erläuterungen zu § 80 Abs. 6).

Wird die De-minimis-Ausnahme in einem Geschäftsjahr in Anspruch genommen, nachdem die Unternehmensgruppe bereits in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetz gefallen ist, sollen weiterhin die Berichtspflichten gemäß den §§ 69 ff aufrecht bleiben, weil die Verpflichtungen zur Abgabe des Mindeststeuerberichts unabhängig davon bestehen, ob eine Mindeststeuerschuld entstanden ist (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 5.5.1, Rz 77 sowie die Erläuterungen zu den §§ 69 ff).

Zu Abs. 1 und Abs. 3

Die Inanspruchnahme der ...

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