Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 29 Verteilungswahlrecht für unbewegliches Vermögen

Klaus Hirschler/Jasmin Adriouich

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 62

Zu § 29 (Verteilungswahlrecht für unbewegliches Vermögen)

§ 29 soll eine Sonderregelung für unbewegliches Vermögen bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts vorsehen. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 7 der Richtlinie umgesetzt, der wiederum auf Art. 3.2.6 der GloBE-Mustervorschriften basiert.

§ 29 soll vorsehen, dass Gewinne oder Verluste von in demselben Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten aus der Veräußerung von in diesem Steuerhoheitsgebiet gelegenem unbeweglichen Vermögen in einem Geschäftsjahr und den vier vorangegangenen Geschäftsjahren des Verteilungszeitraumes bei der Ermittlung der Mindeststeuer-Gewinne oder -Verluste angepasst werden können. Hintergrund der Regelung ist, dass Wertsteigerungen von unbeweglichem Vermögen in der Regel über einen längeren Zeitraum hinweg entstehen, sodass die in § 29 vorgesehene Verteilungsmöglichkeit für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen diesem Umstand iSe „verursachungsgerechteren“ Zuordnung Rechnung tragen und damit zu Glättungseffekten bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlustes beitragen soll.

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