Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 2 (Z 18–Z 24) Begriffsbestimmungen

Valentin Bendlinger/Martin Klokar

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu Z 18

Z 18 soll den Begriff „anerkannte PES-Regelung“ (Art. 3 Z 18 der Richtlinie) definieren. Die Frage des Vorliegens einer anerkannten PES-Regelung ist insbesondere für die Anwendung der in den §§ 7 bis 11 enthaltenen Regelungen relevant.

Innerstaatliche Regelungen von EU-Mitgliedstaaten, die den Bestimmungen der Richtlinie folgen, sollen gemäß Z 18 als „anerkannt“ anzusehen sein. Ob jedoch eine PES-Regelung, die von einem Drittstaat- oder gebiet umgesetzt wird, der oder das sich der globalen Einigung angeschlossen hat, eine „anerkannte PES-Regelung“ iSd Bundesgesetzes ist, soll auf Basis der auf OECD-Ebene durchzuführenden Bewertung im Rahmen des OECD Peer-Reviews bestimmt werden (vgl. Erwägungsgrund 26 der Richtlinie).

In diesem Sinne wären etwa innerstaatlichen Bestimmungen eines Steuerhoheitsgebiets nicht „gleichwertig“, wenn diese eine Anrechnung des Anteils an der PES auf andere, nicht vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes erfasste, Steuern vorsieht (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 10.1, Rz 124). Die Befugnis zur Bewertung der Gleichwertigkeit soll der Europäischen Kommission im Rahme...

Daten werden geladen...