Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 293.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Berichtigungen von Erkenntnissen und Beschlüssen der Verwaltungsgerichte sind nicht von der Abgabenbehörde, sondern vom jeweiligen Verwaltungsgericht vorzunehmen. Nach § 272 Abs 4 BAO obliegen Berichtigungen (ua nach § 293 BAO) der vom Senat erlassenen Erkenntnisse und Beschlüsse dem Senat.

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