Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 250.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Die Bestimmung über die Inhaltserfordernisse von Bescheidbeschwerden (nämlich § 250 Abs 1 BAO) weicht von der Berufungen betreffenden Vorgängerbestimmung lediglich terminologisch ab.

Fehlen dort genannte Inhalte, so liegen inhaltliche Mängel iSd § 85 Abs 2 BAO (Mängelbehebungsverfahren) vor.

Im Unterschied zu § 10 Abs 1 Z 7 VwGVG (BGBl I 2013/33) verlangt die BAO nicht „die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist“. Eine solche Angabe wird vielfach entbehrlich sein, etwa wenn die Beschwerde innerhalb eines Monates ab dem Zustellzeitpunkt laut Zustellnachweis oder ab dem Datum des Bescheides eingebracht wird.

§ 250 Abs 1 BAO gilt nicht für Vorlageanträge. Für Maßnahmenbeschwerden und für Säumnisbeschwerden sind die Inhaltserfordernisse in § 283 Abs 3 BAO bzw in § 285 Abs 1 BAO geregelt.

Das ZollR-DG (idF FVwGG 2012) enthält (ab ) keine Sonderbestimmungen über den Inhalt der Beschwerden mehr.

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