Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 85.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Seit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz (BGBl I 2009/20) ist § 85 Abs 2 BAO über das Mängelbehebungsverfahren auch bei inhaltlichen Mängeln von Eingaben (allerdings nur dann, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen) anwendbar.

Nach der bisherigen Rechtslage sind derartige gesetzliche Erfordernisse in den § 118 Abs 4 BAO (Antrag auf Auskunftsbescheid), § 205a Abs 2 BAO (Antrag auf Berufungszinsen), § 250 BAO (Berufung), § 303a BAO (Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens) und § 309a BAO (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) vorgesehen.

Der Kreis dieser Bestimmungen wurde durch das FVwGG 2012 erweitert (insbesondere durch die Änderung im § 212a Abs 3 zweiter Satz BAO).

Unter Berücksichtigung des FVwGG 2012 ergeben sich solche Inhaltserfordernisse in der BAO aus folgenden Bestimmungen:

Im Unterschied zu § 13 Abs 3 AVG („Mängel schriftlicher Anbringen“) sieht die BAO kein Mängelbehebungsverfahren vor,...

Daten werden geladen...