Reinhold Steinmaurer/Hermann Wenusch

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3017-5

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Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) (1. Auflage)

S. 1422.4. Notfallplanung

Es sind für die verschiedenen Möglichkeiten des Notfalls, wie zB

  • Unfall, Vergiftung, lebensbedrohende Erkrankungen,

  • Brand und Explosion,

  • Naturereignis (zB Lawinen, Hochwasser, Steinschlag),

  • Ereignis mit gefährlichen Medien (zB Strom, Gas, Industrieleitung) oder

  • Energieausfall,

abhängig von der jeweils konkreten Baustellensituation Notfallmaßnahmen zu planen. Entsprechend der Baustellensituation kommen nachstehende Instrumente als Notfallvorsorge mehr oder weniger zum Einsatz:


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Angabe zur Baustelle
Adresse, Lageplan, Zufahrten für Einsatzkräfte, Landeplatz für Helikopter im Baustelleneinrichtungsplan/Lageplan eintragen
Erste Hilfe
von allen Anwesenden die Anwendung von Erster Hilfe im Bedarfsfall verlangen, ev bei Großbaustellen zusätzliche Einrichtungen für alle planen (zB Sanitätsraum)
Notfallnummern
aushängen und alle unterweisen
Benennung von verantwortlichen Personen
Ersthelfer, Lotsen, Meldestelle (insbesondere bei stationären Betrieben)
Lotsenpunkte
definieren, vor Ort bezeichnen und alle Lotsen unterweisen; tägliche Einteilung von Lotsen mit Personenreserven planen
Sammelstelle
definieren, vor Ort bezeichnen und alle unterweisen
Rettungsmaßnahmen
zB Vorschreibung von Rettung...

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