Reinhold Steinmaurer/Hermann Wenusch

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3017-5

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Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) (1. Auflage)

S. 2245.4. Mitteilung an Baustellenbesucher

Mitteilung an Baustellenbesucher

Projekt: __________

Besuchstermine: __________

1.

Besucher haben sich vor dem Baustellenbesuch beim Polier der Firma __________ zu melden.

2.

Besucher werden über die Gefahren auf der Baustelle fachkundig informiert und haben diese Information umzusetzen.

3.

Besucher sind verpflichtet, die erforderliche Schutzausrüstung zu tragen. Dies gilt insbesondere für das Tragen von Schutzhelmen, festes Schuhwerk, Baustellenkleidung.

4.

Die Besucher verpflichten sich, nur Verkehrswege gem der Unterweisung zu benutzen.

5.

Es ist verboten, Tiere auf die Baustelle mitzunehmen.

6.

Es sollten grundsätzlich keine Kleinkinder (unter sechs Jahren) mitgenommen werden.

7.

Für die Mitnahme von Kindern auf die Baustelle gilt die Beschränkung von max ein Kind pro Erwachsenem.

8.

Die Besucher haften für die von ihnen allenfalls verursachten Schäden.

9.

Den Anweisungen des Baustellenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.


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