Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4024-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 3 Versicherungsentgelt

Erik Pinetz/Christoph Schimmer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematik und historische Entwicklung der Bestimmung
16
II.
Das Versicherungsentgelt iSd § 3 Abs 1 VersStG
724
III.
Verrechnung von Gewinnanteilen gem § 3 Abs 2 VersStG
2528

I.  Systematik und historische Entwicklung der Bestimmung

1

§ 3 VersStG definiert das Versicherungsentgelt und damit (grundsätzlich) die Bemessungsgrundlage der Versicherungssteuer. Gemäß § 1 VersStG unterliegt schließlich die Zahlung des Versicherungsentgelts der Steuerpflicht (zu den Abweichungen vgl die Kommentierung zu § 6 VersStG zur Bemessungsgrundlage).

2

Aus Sicht der historischen Entwicklung wurde in § 3 VersStG 1937 – in Anschluss an die Rsp des RFH – der Begriff des Versicherungsentgelts erstmals näher bestimmt. Davor beschränkte sich das VersStG 1922 auf eine beispielhafte Erläuterung. Diese gesetzliche Definition ist bis heute – mit geringen Ergänzungen – erhalten geblieben.

3

Nach der Rsp des RFH ist unter dem Versicherungsentgelt Folgendes zu verstehen:

Versicherungsentgelt ist alles, was gezahlt werden muss, um das Versicherungsverhältnis zu begründen und durchzuführen, alles, was unabhängig davon ist, ob der Versicherungsnehmer noch besondere und besonders zu vergütende Leistungen begehrt.

4

Auf Basis dieser allgemeinen Definition hat der RFH herausgea...

Daten werden geladen...