Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 1 Geltungsbereich

Stefan Lampert

Übersicht


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I.
Kommentierung
116
II.
Judikatur zur Kompetenzverteilung
1733
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
3446
 
B.
Novelle 2007 – LGBl Nr 44/2007
 
C.
Novelle 2014 – LGBl Nr 11/2014
 
D.
Novelle 2017 – LGBl Nr 78/2017
4957

I. Kommentierung

1

Historisch: Abs 1 lit d wurde mit LGBl Nr 11/2014 und der Satz in Abs 1 lit i („die Bestimmungen über die Energieeinsparung sind jedoch anzuwenden“) mit LGBl Nr 44/2007 eingefügt. Mit dem Sammelgesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017, LGBl Nr 78/2017, wurde § 1 Abs 1 mehrfach modifiziert (siehe Rz 49 f): So wurden in § 1 Abs 1 lit f nach dem Wort „Erdöl“ ein Beistrich und das Wort „Telekommunikation“ eingefügt. Weiters wurden in § 1 Abs 1 lit g nach dem Wort „handelt“ ein Beistrich und die Wortfolge „es sei denn, sie dienen unmittelbar der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder sonst der Wassernutzung“ angefügt. In § 1 Abs 1 wurden nach der lit g folgende lit h und i eingefügt: „h) Anlagen zum Schutz vor Naturgefahren, die von einer Gebietskörperschaft errichtet werden, soweit es sich nicht um Gebäude handelt; i) Anlagen für den Jagdbetrieb, soweit es sich nicht um Gebäude mit einer überba...

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