Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 26 Nachbarrechte, Übereinkommen

Stefan Lampert

Übersicht


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I.
Kommentierung
112
II.
Judikatur
1360
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
6166
 
B.
Novelle 2009 – LGBl Nr 32/2009
 
C.
Novelle 2015 – LGBl Nr 23/2015
 
D.
Novelle 2015 – LGBl Nr 54/2015
6972

I. Kommentierung

1

Historisch: Mit LGBl Nr 32/2009 wurde – aufgrund eines Abänderungsantrags (Rz 67) – in Abs 1 am Ende der lit c der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit e angefügt: „e) die Festlegungen des Bebauungsplanes über die Baugrenze, die Baulinie und die Höhe des Bauwerks, soweit das Bauwerk nicht mehr als 20 Meter vom unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstück entfernt ist.“ Mit LGBl Nr 23/2015 wurde in Abs 1 lit a der Ausdruck „§ 4 Abs. 3“ durch den Ausdruck „§ 4 Abs. 4“ ersetzt. Mit LGBl Nr 54/2015 erfolgten – ua im Hinblick auf die VfGH Entscheidung vom , G 98/2013 – weitere Änderungen dieser Bestimmung: So lautete lit c nunmehr: „c) § 8 Abs. 1 und 2, soweit mit Immissionen auf seinem Grundstück zu rechnen ist und sein Grundstück nicht mehr als 100 Meter vom Baugrundstück entfernt ist;“ (Rz 69), weiters wurde in Abs 1 folgende lit d eingefügt und die bisherige lit d als lit e bezeich...

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