Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Sabrina Tschofen

Übersicht


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I.
Kommentierung
1
II.
Judikatur
2
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
34
 
B.
Novelle 2005 – LGBl Nr 27/2005
5
 
C.
Novelle 2013 – LGBl Nr 44/2013
6
 
D.
Novelle 2015 – LGBl Nr 37/2015
7
 
E.
Novelle 2017 – LGBl Nr 8/2017
8
 
F.
Novelle 2017 – LGBl Nr 78/2017
9

I. Kommentierung

1

Historisch: Mit LGBl Nr 44/2013 wurde Abs 6 angefügt. Aufgrund des Versorgungsengpasses in der Grundversorgung und der so geschaffenen Sonderregelung des § 20a wurde das Inkrafttreten sowie Erlöschen der bis dahin erlangten Berechtigungen mit LGBl Nr 37/2015 geregelt. Mit LGBl Nr 8/2017 wurde aufgrund der Verlängerung des § 20a ebenso eine Verlängerung der Berechtigungen vorgesehen.

Die letzte wesentliche Änderung wurde mit LGBl Nr 78/2017 vorgenommen, mit welchem insbesondere dem Vorhaben des Bürokratieabbaus und der Deregulierung Rechnung getragen werden sollte.

II. Judikatur

2

: Die gemäß § 56 Abs. 1 Vlbg. BauG gebotene sinngemäße Anwendung des § 28 Abs. 7 leg. cit. auf frühere Verfahren (nach dem Baugesetz 1972) kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht dazu führen, dass die Jahresfrist des § 28 Abs. 7 Vlbg. BauG bei In-Kraft-Tre...

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