Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 2 Begriffe

Stefan Lampert

Übersicht


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I.
Kommentierung
121
II.
Judikatur
2253
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
5470
 
B.
Novelle 2015 – LGBl Nr 54/2015
 
C.
Novelle 2017 – LGBl Nr 47/2017

I. Kommentierung

1

Historisch: Mit LGBl Nr 54/2015 wurde am Ende des Satzes bei lit q ein Strichpunkt und bei lit r „Seveso-Betrieb“ – Seveso III-Richtlinie – eingefügt (Rz 72). Mit LGBl Nr 47/2017 wurde in lit p der Teilsatz „die Verwendung eines Gebäudes als Betriebsstätte […]“ nach dem Strichpunkt angefügt.

2

Zu Abs 1: Die Bestimmung listet in alphabetischer Reihenfolge – lit a bis lit r – auslegungsbedürftige, zentrale im Vlbg BauG (mehrfach) vorkommende Begriffe auf und gibt ihnen Legaldefinitionen (Rz 54).

Der Begriff des Bauwerbers, des Bauführers, des Bauherrn sowie der Begriff „Stand der Technik“ werden nicht definiert.

Der Begriff des Bauwerbers findet sich im Vlbg BauG mehrfach wieder. Bauwerber ist derjenige, der um Baubewilligung ansucht oder für ein Bauvorhaben eine Bauanzeige erstattet (W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, Niederösterreichisches Baurecht9, 69 mwN).

Der Begriff des Bauführers findet sich nicht explizit im Vlbg BauG. Bauführer ist derjenige, der über fremden Auftrag und für ...

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