Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 31 Allgemeine Anforderungen

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Anmerkungen

0) IdF LGBl 2008/63.

1) § 31 Bgld BauVO enthält allgemeine Anforderungen an den Schallschutz, die im Wesentlichen Art 33 Abs 1 und Abs 2 der Vereinbarung der Bundesländer gem Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften entsprechen.

§ 31 Abs 1 Bgld BauVO regelt die Weiterleitung von Schall und Erschütterungen in Bauwerken und definiert das Schutzziel, dass gesunde, normal empfindende Benutzer nicht in ihrer Gesundheit gefährdet oder in einer den Verwendungszweck beeinträchtigenden Weise belästigt werden. Darüber hinaus muss bei der Planung und Ausführung von Bauwerken auch auf Schallimmissionen von außen Rücksicht genommen werden.

Miteinbezogen sind hier auch unmittelbar anschließende (also angebaute) Bauwerke. Bei der Bemessung des Schall- bzw Erschütterungsschutzes sind nur Schall und Erschütterungen zu berücksichtigen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung normalerweise auftreten können. § 31 Bgld BauVO ist somit eine Immissionsschutzbestimmung für den Eigentümer des Bauwerkes, welches unmittelbar an das betroffene Bauwerk angrenzt, in Bezug auf den Immissionstatbestand Lärm.

§ 31 Abs 2 Bgld BauVO stellt die Forderung nach einer ...

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