Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 53b Windkraft- und Photovoltaikabgabe

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Erl zur Nov LGBl 2021/27

Zu § 53b

In § 53b wird die Rechtsgrundlage für die Einhebung von Abgaben für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen geschaffen. Diese Abgaben sind sowohl unionsrechtlich ( [richtig: C-215/16] u.a. Elecdey Carcelen) als auch nach Finanzverfassungsrecht zulässig.

Diese Anlagen belasten das Landschaftsbild; es soll daher für das Land und die Gemeinden ein abgabenrechtlicher Ausgleich geschaffen werden. Die Einnahmen durch die Abgabe sollen nach Möglichkeit für Umweltschutz, Klimaschutz, Landschaftsschutz oder ähnliche Zwecke verwendet werden.

Die Abgabenpflicht trifft die Inhaberin oder den Inhaber der erforderlichen Bewilligung (nach der jeweiligen Leitmaterie) für die Anlage. Die Abgabenpflicht endet mit dem Abbruch der Anlage, da erst dadurch der Eingriff in das Landschaftsbild beendet wird.

Anmerkungen

1) § 53b über die Windkraft- und Photovoltaikabgabe ist durch die Nov LGBl 2021/27 ins Bgld RPG 2019 eingefügt worden.

2) Da bei der Erlassung eines sektoralen EP für Photovoltaikanlagen wichtige energiewirtschaftliche Interessen (§ 53a Abs 3) das Ziel der Vermei...

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