Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 1 Geltungsbereich

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zum Bgld BauG

Erl zur Stammfassung

Erl zu § 1 Bgld BauG

Die Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Erlassung eines Baugesetzes ist auf Grund der Generalklausel des Art. 15 Abs. 1 B-VG gegeben. Durch dieses Gesetz werden die Zuständigkeit des Bundes sowie Vorschriften, wonach für Bauvorhaben zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (z.B. Gewerbe-, Wasser-, und Naturschutzrecht), nicht berührt. Im Zweifel ist eine verfassungskonforme Interpretation vorzunehmen.

Die im Abs. 2 vom Geltungsbereich des Baugesetzes ausgenommenen Tatbestände erschöpfen sich in den diesbezüglichen Materiengesetzen bzw. werden aus baupolizeilicher Sicht für entbehrlich erachtet.

Als Verkehrswege sind z.B. Straßen und Schienenwege samt Brücken anzusehen.

Unter Z 2 fallen z.B. Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.

Bauwerke im Zusammenhang mit Ver- und Entsorgungsleitungen sind beispielsweise Pumpstationen, Kanalschächte, Transformatorenstationen, Masten, Strom-, Wasser- und Gasleitungen.

Erl zur Bgld BauG-Nov 2012

Erl zu § 1 Abs 2 Bgld BauG

Diese Regelung zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung bei der Errichtung von Sonnenkollektoren- und Photovoltaikanlagen ab. Dabei ist aufgrund der Anbringungsart...

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