Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 190. Verwaltungsstrafen

Robert Schredl

EB InvFG 2011 – Novelle 2013 (BGBl I 135/2013):

Zu § 190:

Die Strafbestimmungen werden an die materiellen Änderungen angepasst.

EB InvFG 2011 (Stammfassung):

Zum 5. Teil (Strafbestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen):

In diesem Teil werden die Strafbestimmungen und die Übergangs- und Schlussbestimmungen geregelt.

Zu §§ 189 bis 192:

Setzt Art 99 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB InvFG 1993 – Novelle InvFG, ImmoInvFG und KMG 2008 (BGBl 69/2008):

Zu § 45 Abs 1:

Die Verletzung der Anzeigepflicht soll mit Verwaltungsstrafe bedroht werden.

EB InvFG 1993 – Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 (BGBl 48/2006):

Zu Art 3 (Änderung des Investmentfondsgesetzes):

Zu § 45 Abs 1 und 2:

Die Höchstgrenzen für Verwaltungsstrafen werden auf ein zeitgemäßes Ausmaß angehoben.

EB InvFG 1993 – ImmoInvG 2003 (BGBl 80/2003):

Zu Art III Z 57 (§ 45 Abs 1 InvFG):

§ 45 Abs 1 dritter Satz sanktioniert die Verhaltenspflichten aufgrund der Organisationsrichtlinie. Im übrigen gilt § 45 Abs 1 dritter Satz auch für Verwaltungsgesellschaften, die im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig werden.

Zu Art III Z 58 (§ 45 Abs 2 InvFG):

§ 45 berücksichtigt die Ermöglichu...

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