Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 173. Kundeninformationsdokument

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 173:

Entspricht inhaltlich § 23f InvFG 1993.

EB InvFG 1993 – ImmoInvG 2003 (80/2003):

Zu Art III Z 46 (§ 23f InvFG):

In § 23 f erfolgt eine redaktionelle Anpassung bei den Pensionsinvestmentfonds.

Verordnungen:

Siehe Vor §§ 168 – 174.

Nationale Rechtsdokumente:

Siehe Vor §§ 168 – 174.

EU-Rechtsakte:

Siehe Vor §§ 168 – 174.

Internationale Rechtsdokumente:

Siehe Vor §§ 168 – 174.

I. Kundeninformationsdokument

1

KID-Hinweis: Die besondere Zweckwidmung des PIF, die Altersvorsorge und die damit einhergehende langfristige Anlagepolitik, ist im Kundeninformationsdokument (KID) aufzunehmen.

II. Bezug zum AIFM-Gesetz

2

Die Bestimmung des § 173 findet nach Maßgabe des AIFMG Anwendung (§ 162a). Das AIFMG sieht in § 21 Abs 1 Z 1 (prospektähnliche) Informationen für den Anleger vor, welche die Anlagestrategie und die Ziele des AIF zu beschreiben haben. Das AIFMG sagt nicht, in welchem Dokument zu informieren ist. Der Hinweis, dass der PIF für Zwecke der Altersvorsorge dient und deshalb eine langfristige Anlagepolitik verfolgt, kann – auch unter Berücksichtigung des AIFMG – weiterhin im KID plaziert werden (siehe § 162a Rz 8).

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