Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 111 Teilersatz der Bestattungskosten

Haslinger

Anmerkungen

1) Die Pflichtleistung Teilersatz der Bestattungskosten (Abs 1) dient in erster Linie dem Aufwandersatz und nur subsidiär der Einkommenssicherung der Hinterbliebenen (vgl Tomandl in SV-System 2.3.3.3.2.). Zusätzlich kann als freiwillige Leistung ein Zuschuss zu den Kosten der Überführung des Leichnams gewährt werden (Abs 5).

2) Vgl § 214 ASVG.

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