Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 60a Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen

Haslinger

Anmerkungen

1) Der neue § 131b ASVG trifft Vorsorge für die Fälle, in denen für den Bereich einer Berufsgruppe (zB Psychotherapeuten, klinische Psychologen) noch keine Verträge bestehen und auch keine derartigen Verträge zustande kommen. Die Neuregelung eröffnet der Satzung die Möglichkeit, Kostenzuschüsse für den Versicherten unter Bedachtnahme auf dessen wirtschaftliches Bedürfnis bzw auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers festzusetzen (vgl RV 284 BlgNR 18. GP 30 zur 50. ASVG-Novelle, BGBl 1991/676).

2) Zu Abs 2: Zirka 18 % aller Krebspatienten sterben, weil der Tumor am Ort der ursprünglichen Entstehung nicht vernichtet werden kann, obwohl er noch keine Metastasen gebildet hat. Laut internationalen Studien können wiederum 10 % dieser derzeit nicht behandelbaren Krebspatienten mit einer punktförmigen Bestrahlung des Tumors mit Protonen und/oder Kohlenstoffionen erfolgreich behandelt werden. Derzeit sind in Europa fünf Zentren für eine derartige Tumorbehandlung in Planung oder im Bau, eines davon in Österreich (Wiener Neustadt).

Die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Behandlungszentrums verursacht derart hohe K...

Daten werden geladen...