Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 76 Ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand und Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern

Haslinger

Anmerkungen

1) Durch die vorgeschlagene Änderung soll klargestellt werden, dass auch aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft Anspruch auf Kostenerstattung für ärztlichen Beistand, Hebammenbeistand und Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern besteht, wenn kein Vertragspartner in Anspruch genommen worden ist (vgl RV 284 BlgNR 18. GP 31 zur 50. ASVG-Novelle, BGBl 1991/676).

2) Vgl § 159 ASVG.

Entscheidung

1) Da die Klägerin in einer privaten Krankenanstalt untergebracht war und die beklagte Partei die Verpflegskosten iSd § 148 Z 3 ASVG hiefür getragen hat, würde das von der Klägerin angestrebte Ergebnis letztlich dazu führen, dass die beklagte Partei deshalb, weil die Klägerin der Unterbringung in einer privaten Krankenanstalt (aus welchen Gründen immer) den Vorzug gegeben hat, mit höheren Kosten belastet wäre, als dies bei Unterbringung in einer öffentlichen Krankenanstalt der Fall gewesen wäre, was aber mit Wortlaut und Gesetzeszweck des § 150 Abs 2 ASVG nicht vereinbar wäre. Ebenso wie eine Wöchnerin für die Zeit der Unterbringung in einer Krankenanstalt ärztlichen Beistand, Heilmittel und ...

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