Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 279

Ritz/Koran

Literatur: siehe bei § 278.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
14
II.
(Ersatzlose) Aufhebungen
59
III.
Abänderung des angefochtenen Bescheides
1019
IV.
Abweisung der Beschwerde
2022
V.
Bindung an die Rechtsanschauung (§ 279 Abs 3)
2330
VI.
Maßgebende Sach- und Rechtslage
3143

I. Allgemeines

1

§ 279 Abs 1 (idF FVwGG 2012) entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs 2. Der Vorrang von Formalerledigungen (vor meritorischen Erledigungen) bleibt ebenso wie der Umfang der Abänderungsbefugnis.

2

§ 279 Abs 2 idF FVwGG 2012 ist neu (stellt die Rückwirkung klar; zB Gunacker-Slawitsch in Ehrke-Rabel, Rechtsmittelverfahren, Rz IV/119; Gunacker/Slawitsch, taxlex 2014, 21). Die Rückwirkung ergibt sich auch aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der faktischen Effizienz von Rechtsschutzeinrichtungen (Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 279 Rz 8).

3

§ 279 Abs 3 (idF FVwGG 2012) regelt die Bindung der Abgabenbehörden an die für das Erkenntnis maßgebliche, dort dargelegte Rechtsanschauung ähnlich wie nunmehr § 278 Abs 3 die sich aus Aufhebungen unter Zurückverweisung resultierende Bindung (nämlich nur mehr Bindung der Abgabenbehörden).

4

Hat kein...

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