Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 10 Zustellung durch Übersendung

Ritz/Koran

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Der Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten liegt im Ermessen (zB ; , 2008/17/0100; , 2006/15/0207; , 2008/22/0618; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1931, 548; Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht6, Rz 405; offenbar aM Fasching, Lehrbuch2, Tz 529).

Da Zustellungen in die Schweiz und Liechtenstein grundsätzlich völkerrechtlich verboten sind, wird § 10 ZustG vor allem für in diesen Ländern wohnhafte Personen Bedeutung zukommen (vgl BMF, AÖF 1983/114, Abschn IV Z 2 lit b).

Kann die Zustellung im Ausland reibungslos verlaufen, so besteht kein Anlass zu einem Auftrag gem § 10 ZustG (vgl Walter/Mayer, Zustellrecht, 56; Wanke, ÖStZ 1988, 286; Arnold, AnwBl 1989, 434; Stoll, BAO, 1070; Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 10 ZustG Rz 3). Für eine solche Ermessensübung sprechen die unter Umständen hohen Kosten für die Partei und die Verkürzung von Fristen (zB Rechtsmittelfristen) durch Bestellung inländischer Zustellungsbevollmächtigter (Wanke, ÖStZ 1988, 286).

Nach EAS 954 (SWI 1996, 472) wird – wegen des Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes – Abgabepflichtigen „in Staaten des...

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