Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 274

Ritz/Koran

Literatur

Sutter, § 284 BAO, § 39 VwGG – Unwirksamkeit eines bloß bedingten Antrags auf mündliche Verhandlung, AnwBl 2013, 665; Sutter, Anm zu , AnwBl 2016, 676; Fischerlehner, Versäumung der mündlichen Verhandlung, ; Loser, Mündliche Verhandlung (§ 274 BAO): Richtige Antragstellung und Geltendmachung von Verfahrensfehlern, ÖStZ 2019, 607; Langheinrich/Ryda, Die Behandlung von an die Abgabenbehörde bzw an das Bundesfinanzgericht gerichteten Anbringen (Teil II), FJ 2019, 199 (209).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
1
II.
Mündliche Verhandlung auf Antrag
210a
III.
Ausnahmen (§ 274 Abs 3)
11, 12
IV.
„Amtswegige“ mündliche Verhandlungen (§ 274 Abs 1 Z 2 und Abs 2)
1315
V.
Ladung zur mündlichen Verhandlung (§ 274 Abs 4)
1620
VI.
Mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter (§ 274 Abs 5)
2123

I. Einleitung

1

§ 274 (idF FVwGG 2012) hat die bisherige Rechtslage (nämlich § 284) im Ergebnis nur in einem Punkt geändert, nämlich dass das Verbot der Teilnahme bewaffneter Personen bei Verhandlungen und sonstigen Amtshandlungen (nämlich § 275 Abs 4) nunmehr auch ausdrücklich (im § 274 Abs 4) für mündliche Verhandlungen des Einzelrichters gilt.

Weiters neu ist die Erweiterung des Antragsrechtes...

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