Chini/Oppitz

BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

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BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

Art 72

Artikel 72

Eigenmittel

Die Eigenmittel eines Instituts ergeben sich aus der Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital.

Novelle 2017:

Nach Artikel 72 wird folgendes Kapitel 5a eingefügt:

„KAPITEL 5a

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Abschnitt 1

Posten und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

Artikel 72a

Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

1. Sofern die Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nicht in eine der in Absatz 2 genannten Kategorien der ausgenommenen Verbindlichkeiten fallen, umfassen sie Folgendes:

a)

Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, wenn die in Artikel 72b festgelegten Bedingungen erfüllt sind, sofern sie Instrumente nicht als Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals gelten;

b)

Ergänzungskapitalinstrumente mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, sofern sie nicht als Ergänzungskapitalposten nach Artikel 64 gelten.

2. Abweichend von Absatz 1 gelten folgende Verbindlichkeiten nicht als Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten:

a)

gedeckte Einlagen;

b)

Sichteinlagen und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als einem Ja...

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