Chini/Oppitz

BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2

Kommentar | EU-Bankenaufsichtsverordnung

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3799-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BWG CRR | Bankwesengesetz & Capital Requirements Regulation, Band 2 (2. Auflage)

TITEL I - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Novelle 2017:

Teil 8 erhält folgende Fassung:

„TEIL 8

OFFENLEGUNG DURCH INSTITUTE

TITEL I

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Artikel 430a

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Teils und der Artikel 13, 99, 100, 394 und 430 bezeichnet der Ausdruck:

(1) „großes Institut“ ein Institut, das eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

a)

das Institut wurde im Einklang mit Artikel 131 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2013/36/EU als global systemrelevantes Institut („G-SRI“) ermittelt;

b)

S. 1075das Institut wurde im Einklang mit Artikel 131 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU als anderes systemrelevantes Institut („A-SRI“) ermittelt;

c)

das Institut zählt in dem Mitgliedstaat, in dem es niedergelassen ist, nach dem Gesamtwert der Vermögenswerte zu den drei größten Instituten;

d)

der Gesamtwert der Vermögenswerte des Instituts auf Basis der konsolidierten Gesamtlage ist größer oder gleich 30 Mrd. EUR;

e)

der Gesamtwert der Vermögenswerte des Instituts ist größer oder gleich 5 Mrd. EUR, und das Verhältnis seiner Gesamtvermögenswerte zum BIP des Mitgliedstaats, in dem es niedergelassen ist, ist während des Vierjahreszeitraums, der dem laufenden jährlichen Offenlegungszeitraum unmittelbar vorangeht, im ...

Daten werden geladen...