Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 158. Zusammenarbeit bei Ermittlungen und bei der Überprüfung vor Ort

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 158:

Setzt Art 101 Abs 1, Art 109 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um. Form und Inhalt des Ersuchens um Amtshilfe betreffend eine Vor-Ort-Prüfung sowie die Art der Übermittlung des Ersuchens ist in Art 6 der Verordnung (EU) Nr 584/2010 geregelt.

Zu § 158 Abs 1:

Setzt Art 101 Abs 1 und Abs 4 und 5 letzter Unterabs der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Art der Durchführung der Vor-Ort-Prüfung im Rahmen eines Amtshilfeersuchens ist in den Art 7 bis 9 der Verordnung (EU) 584/2010 geregelt.

Zu § 158 Abs 2:

Setzt Art 110 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 158 Abs 3:

Setzt Art 101 Abs 3 und Art 108 Abs 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EU-Rechtsake:

Siehe Vor §§ 143-162

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
4
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
6
II.
Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Vor-Ort-Prüfungen
A.
Amtshilfe bei Ermittlungen und bei der Überprüfung vor Ort (Abs 1)
7
B.
Niederlassungsfreiheit (Abs 2)
C.
Anzeige von Verstößen (Abs 3)
III.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zwec...

Daten werden geladen...