Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 111. Umwandlung bestehender OGAW in Feeder-OGAW und Änderung des Master-OGAW

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 111:

Setzt Art 64 der Richtlinie 2009/65/EG und Art 29 der Richtlinie 2010/44/EU um. Die Umwandlung bereits bestehender OGAW in einen Feeder-OGAW ist zulässig. Im Sinne eines ausreichenden Schutzes für die Anteilinhaber, da eine Umwandlung eine grundlegende Änderung der Anlagestrategie darstellt, ist der betreffende OGAW dazu verpflichtet, seinen Anteilinhabern ausreichende Informationen bereitzustellen, damit sie entscheiden können, ob sie ihre Anlage aufrechterhalten wollen (so auch Erwägungsgrund 56 der Richtlinie 2009/65/EG).

Zu § 111 Abs 1:

Setzt Art 64 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 111 Abs 2:

Setzt Art 64 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 111 Abs 3:

Setzt Art 64 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 111 Abs 4:

Setzt Art 29 der Richtlinie 2010/44/EU um.

EU-Rechtsakte:

Richtlinie 2010/44/EU der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren, ABl L 176 vom , 28 – Fusions-DRL

Internationale Rechtsdokumente:

CESR, CESR´s technical advice to the European Commission on level 2 measures relating to mergers of UCITS, master-feeder structures and cross-border notification of UCITS (2009), Ref: CESR/09-1186,

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