Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

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Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 823ABC zum Mietverhältnis – Umsatzsteuer

Katharina Pinter/Margit Heuer-Kaffka

S. 8261. Ablöse

Katharina Pinter

1.1. Allgemeines

Siehe Ausführungen in Kapitel ABC zum Mietverhältnis – Einkommensteuer Punkt 1.1.

1.2. Ablöse im Umsatzsteuerrecht

1.2.1. Ablösezahlungen aus Sicht des Vermieters

Da verbotene Ablösen ein Äquivalent für entgangene Mietzinse darstellen, unterliegen diese, je nach Nutzung des Bestandobjekts, aus umsatzsteuerlicher Sicht dem begünstigten Steuersatz von 10 % (bei Nutzung zu Wohnzwecken) oder 0 % bzw. bei Option zur Umsatzsteuer 20 % (bei Geschäftslokalen).

1.2.1.1. Investitionsablöse aus Sicht des Vermieters

Hinsichtlich geleisteter Investitionsablösen kann der Vermieter, sofern der Mieter unternehmerisch tätig war und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, Vorsteuerabzug geltend machen. Erstattet der Nachmieter dem Vermieter gem § 27 Abs 1 Z 1 MRG diese Aufwendungen, können diese beim Vermieter gem Rz 657 UStR 2000 als durchlaufende Posten behandelt werden. Beträge des Nachmieters iSd § 28 Abs 1 Z 1 MRG an den Vermieter stellen daher kein Entgelt iSd UStG dar und sind somit nicht steuerbar. Näheres siehe Ausführungen in Kapitel ABC zum Mietverhältnis – Einkommensteuer Punkt 1.2.1.1.3.

1.2.1.2. Mietrechtsablöse aus Sicht des Vermieters

Wird trotz eines angemessenen Mietzinses eine Ablöse vereinbart, die weder eine Mietzinsvorauszahlung noch ein Mieterdarlehen darstellt, ist dies als Äquivalent für die Einräumung eines Mietrechts zu verstehen, die dem

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