Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 35 Außerkrafttreten des Exekutionstitels; Aufschiebung der Räumungsexekution

Anna Schneiderbauer

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Voraussetzungen des Räumungsaufschubs
A.
Kündigung durch den Vermieter
4
B.
Drohende Obdachlosigkeit und Zumutbarkeit für den Vermieter
57
III.
Dauer des Räumungsaufschubs
8, 9

I. Allgemeines

1

§ 35 gilt im Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG und normiert unter gewissen Voraussetzungen die Aufschiebung der Räumungsexekution auf Antrag des Mieters. Die Bestimmung bezieht sich nach deren Wortlaut ausdrücklich auf Wohnungen und Wohnräume; eine analoge Anwendung auf Geschäftsräumlichkeiten und Bestandverhältnisse, die nicht dem Kündigungsschutz des MRG unterliegen, kommt mangels planwidriger Lücke nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0081775).

2

Kommt es zu einem Räumungsaufschub gemäß § 35, so wird das Fortbestehen des aufgekündigten Bestandverhältnisses mit unveränderten Rechten und Pflichten fingiert (RIS-Justiz RS0127703). Somit hat der Mieter für die Dauer des Räumungsaufschubs weiterhin den vertraglich vereinbarten Mietzins an den Vermieter zu leisten; eine Haftung des Mieters...

Daten werden geladen...