Richtlinie des BMF vom 26.03.2024, 2024-0.234.213

ZustRL Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter

Einleitung

Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.

Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem generell anzuwenden.

Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter ersetzen den , BMF-010103/0189-VI/2011, AÖF 2012/44, der mit Ablauf des außer Kraft tritt.

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Stammfassung:
2021-0.891.220
Betroffene Normen:
BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76470