Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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BWG | Bankwesengesetz, Band 1 (2. Auflage)

Anlage zu § 37a

INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER


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Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
Einlagen bei [Name des Kreditinstituts einfügen] sind geschützt durch:
[Name der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen] (1)
Sicherungsobergrenze:
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
[Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
7 Arbeitstage (4) [gegebenenfalls durch andere Frist(en) ersetzen]
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
[Kontaktdaten der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)]
Weitere Informationen:
[Website der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen]
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige d...

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