Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 103v

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2017/149

Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass die Funktionsperiode von Staatskommissären und Staatskommissär-Stellvertretern, die auf Basis früherer gesetzlicher Bestimmungen für einen unbefristeten Zeitraum bestellt wurden, ex lege mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 endet. Eine befristete Wiederbestellung der von dieser Bestimmung betroffenen Personen für die Zeit nach dem ist entsprechend der Vorgaben des geltenden § 76 zulässig.

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