Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 22 Kapitalerhaltungspuffer

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Abs. 1 setzt Art. 128 Nr. 1 iVm Art. 129 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 23 Abs. 2 und setzt Art. 129 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36/EU um.

Abs. 3 setzt Art. 129 Abs. 5 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

1

Durch die Novelle BGBl I 2021/98 wurde § 22 wieder – mit neuem Inhalt – eingefügt. Abs 2 entspricht dem bisherigen § 23 Abs 2.

2

Der Kapitalerhaltungspuffer („Capital Conservation Buffer“) ist in Art 129 CRD IV geregelt und erhöht dauerhaft und konjunkturunabhängig das harte Eigenkapital.

3

Was das Verhältnis von SREP-Ratio und kombinierter Kapitalpufferanforderung betrifft, ist auf die Ansicht der EBA zu verweisen, wonach die SREP-Ratio die kombinierten Kapitalpufferanforderungen nicht enthält.

4

Ausschüttungen während Zeiten, in denen die kombinierten Kapitalpufferanforderungen nicht erfüllt werden, sind gemäß § 24 Abs 2 nur bis zum maximal ausschüttungsfähigen Betrag zulässig. Abs 3 verweist...

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