Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 55 Bewertungsregeln

Leo Chini

EB zu BGBl 1993/532

Abs. 1 bestimmt, welche Aktivposten bzw. Teile davon wie Anlagevermögen zu bewerten sind (siehe Art. 35 Abs. 1 der Bankbilanzrichtlinie).

Abs. 2 definiert für Kreditinstitute den Begriff „Finanzanlagen“ (siehe Art. 35 Abs. 2 der Bankbilanzrichtlinie).

Daten werden geladen...