Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 23. Ergänzungslieferung

2022

ISBN: 978-3-7089-2328-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 27 EStG — Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 27 Abs 6 Z 1 lit a entfällt in beiden Sätzen jeweils die Wortfolge „mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe“.

In-Kraft-Treten:

§ 27 Abs 6 Z 1 lit a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/62 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR XXVI. GP):

Die Wortfolge „mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe“ in den § 6 Z 6 lit c und d und 102 Abs 1 Z 3 soll gestrichen werden, weil mit sämtlichen Staaten der EU sowie des EWR eine derartige Amts- und Vollstreckungshilfe besteht; deshalb ist es nicht notwendig, diese Voraussetzung explizit zu nennen.

2. Änderung des Immobilien-InvestmentfondsG und des InvestmentfondsG durch BGBl I 2018/67

1. § 40 ImmoInvFG wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 Z 3 wird folgender letzter Satz angefügt:

„Wurde bereits eine Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 ausgestellt, darf eine Erstattung der Kapitalertragsteuer und entsprechende Korrektur der Anschaffungskosten nur erfolgen, wenn der Anteilsinhaber den Abzugsverpflichtet...

Daten werden geladen...