Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Takacs/Mairinger/Seyringer - Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

§ 10 Pflichten der Vertragsschließenden

Takacs/Mairinger/Seyringer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Historische Entwicklung
1
II.
Aktuelle Rechtlage
A.
Allgemeines
2
1.
Subjektive Rechte
35
2.
Instanzenzug
B.
Beantragung (Abs 1)
713
C.
Inhalt (Abs 2)
1416
D.
Auskünfte (Abs 3)
E.
Muster

I. Historische Entwicklung

1

In der Stammfassung des Oö GVG 1994 enthielt § 10 die Bestimmungen zum Genehmigungsantrag und zur Anzeige, worin der dafür erforderliche Inhalt festgelegt wurde.

Mit dem LGBl 2002/85 erfuhr § 10 eine Änderung und lautet seitdem „Pflichten der Vertragsschließenden“. Die „Gemeinsamen Bestimmungen“ sind nunmehr in einem eigenen III. Hauptstück festgelegt und beziehen sich auf den „grünen“, „grauen“ sowie den Ausländergrunderwerb. Als wesentliches Instrument wurde die nachträgliche Kontrolle erweitert. Rechtserwerber und Rechtsvorgänger haben den Behörden nun entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln.

Zudem wurde durch das LGBl 2008/107 im § 10 Abs 2 Z 3 nach dem Wort „Ausfertigung“ die Wortfolge „oder Kopie“ eingefügt.

II. Aktuelle Rechtlage

A. Allgemeines

2

Wie bereits angemerkt, gelten die „Gemeinsamen Bestimmungen“ des III. Hauptstücks für alle Arten des Grundverkehrs (land- und forstwirtschaftlicher G...

Daten werden geladen...